Mietbedingungen
Artikel 1: Vertragsgegenstand
Die Vermietung eines elektrischen Scooters und seiner Zubehörteile durch das Unternehmen 3 Bornes Adventures, nachfolgend "Vermieter" genannt, an eine natürliche oder juristische Person, nachfolgend "Mieter" genannt.
Artikel 2: Ausstattung von Escooters
Für jeden gemieteten Scooter wird dem Kunden ein Helm und eine Brille zur Verfügung gestellt.
Artikel 3: Inkrafttretens, Bereitstellung und Rückgabe
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Die Miete tritt in Kraft, sobald der Mieter das Gerät und das Zubehör in Besitz nimmt. Die Risiken gehen mit der Übergabe des Materials und des Zubehörs an den Mieter über, der für dessen Aufbewahrung unter eigener Verantwortung sorgt und sich verpflichtet, es stets wie ein ordentlicher Familienvater zu verwenden.
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Der Mieter bestätigt, dass er das Fahrzeug in einwandfreiem Zustand erhalten hat. Beide Reifen sind in gutem Zustand, ohne Beschädigungen. Der Mieter ist verantwortlich für Schäden, die nicht durch normale Abnutzung entstehen, die am Fahrzeug aufgrund der Nutzung unpassender Fahrstrecken oder durch Stöße, die vom Mieter verursacht wurden, entstehen, oder, wenn das Gesetz es zulässt, für alle anderen Ursachen, die nicht auf das Verschulden des Vermieters zurückzuführen sind.
Artikel 4: Bezahlung und Zahlungsmethoden
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Der gesamte Preis der Dienstleistung wird vom Mieter bei Beginn der Miete bezahlt.
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Nur Barzahlung wird als Zahlungsmethode akzeptiert, es sei denn, es wurde eine vorherige Vereinbarung mit dem Vermieter getroffen.
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Eine Anzahlung von 30 % des Gesamtbetrags wird verlangt, um die Buchung zu bestätigen (per Banküberweisung). Im Falle einer Stornierung durch den Mieter wird die Anzahlung nicht zurückerstattet.
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Ein Teil der Anzahlung wird einbehalten, wenn die tatsächliche Anzahl der Teilnehmer bei der Dienstleistung niedriger ist als die vertraglich vereinbarte Teilnehmerzahl. Der Verlust der Anzahlung wird entsprechend der Anzahl der abwesenden Personen berechnet
Artikel 5: Nutzung
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Der Mieter bestätigt, dass er in der Lage ist, das gemietete Material zu nutzen, welches er selbst verwenden wird.
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Es ist ausdrücklich vereinbart, dass das Verleihen oder die Untervermietung des Materials strengstens untersagt ist.
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Es ist ebenfalls ausdrücklich vereinbart, dass der Mieter ohne Zustimmung des Vermieters keine Reparaturen am Material bei einer Panne vornehmen darf. Ebenso ist es verboten, das gemietete Material zu modifizieren.
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Der Mieter verpflichtet sich, das gemietete Material vorsichtig und sicher zu verwenden, ohne eine Gefahr für Dritte darzustellen, und den Straßenverkehrsregeln zu folgen.
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Das Tragen eines Helms und einer Brille ist für den Mieter obligatorisch.
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Im Falle eines Diebstahls des Materials muss der Mieter den Vermieter unverzüglich benachrichtigen, eine Anzeige bei den zuständigen Behörden erstatten und eine Kopie der Anzeige vorlegen.
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Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug nicht zu überladen. Maximalgewicht 120 kg und nur eine Person.
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Bei Verstoß gegen eine dieser Verpflichtungen ist das Unternehmen 3 Bornes Adventures berechtigt, den Mieter aufzufordern, das Fahrzeug unverzüglich zurückzugeben.
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Artikel 6: Haftung für Bruch, Diebstahl, Schäden an Dritten
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Der Mieter erhält keinen Versicherungsschutz vom Vermieter für Schäden, die am gemieteten Gerät entstehen, und übernimmt persönlich die Haftung für die genannten Schäden, Brüche, Diebstahl und Schäden an Dritten.
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Im Falle eines Bruchs verpflichtet sich der Mieter, das beschädigte Material zurückzugeben, das dann erkennbar und vollständig sein muss. Die Schäden am Material werden dem Mieter gemäß der Preisliste (Preisliste verfügbar auf Zosh.com) in Rechnung gestellt.
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Der Diebstahl und Verlust des Materials sind nicht versichert. In diesem Fall wird das Material dem Mieter zum Neupreis in Rechnung gestellt.
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Der Vermieter erklärt, über eine persönliche Versicherung zu verfügen, die eventuelle Schäden am Material oder an Dritten abdeckt.
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Im Falle eines Diebstahls, einer Veruntreuung oder jeglicher Schäden aufgrund der Nichteinhaltung der Nutzungsregeln oder der Bedingungen dieses Vertrags ist der Vermieter berechtigt, auf den gesamten Schadenersatz zurückzugreifen.
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Die mit dem Material gelieferten Zubehörteile dürfen nicht vom Mieter entfernt oder verändert werden.
